Die Vereinigung
Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht einschließlich des Konzern-, Kapitalmarkt- und Bilanzrechts erfreut sich seit langer Zeit schon eines großen Interesses sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der beratenden, gestaltenden und entscheidenden Praxis. In den letzten Jahrzehnten ist das deutsche Unternehmens- und Gesellschaftsrecht deutlich internationaler geworden. Weite Teile des Aktien- und Kapitalmarktrechts sind europarechtlich vorgeprägt. Neben den deutschen Gerichten kommt dem Europäischen Gerichtshof für die Rechtsentwicklung eine immer größere Bedeutung zu. In der Rechtspraxis sind die internationalen Bezüge noch ungleich größer. Neue Herausforderungen in der Unternehmenspraxis stellen anspruchsvolle Rechtsfragen, hinzuweisen ist nur auf neue Gestaltungen bei Unternehmensübernahmen und –zusammenschlüsse, Compliance, ESG-Verantwortung der Unternehmen einschließlich der Verantwortung für die eigene Lieferkette oder der Klimawandel.
Diese Entwicklungen sind zu beobachten, rechtswissenschaftlich und rechtspraktisch zu durchdringen, in ihren Auswirkungen auf das überkommene Recht abzuwägen und, wo nötig, möglichst mitgestaltend zu beeinflussen. Dafür bedarf es eines Forums, das allen in Wissenschaft und Praxis mit dem Unternehmensrecht Befassten und an ihm Interessierten offensteht und ihnen die Gelegenheit zum offenen und kontroversen Austausch gibt.
Hierfür will die
Gesellschaftsrechtliche Vereinigung
– wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V. („VGR“) –
vor allem mit ihren Jahrestagungen und mit ihren Tagungsbänden im Anschluss an die jährlichen Zusammenkünfte eine Gesprächsplattform bieten. Die VGR zielt nicht nur auf Anwaltssozietäten, Unternehmen, Verbände und Institutionen ab, die mit der Fortentwicklung des Gesellschafts- und Unternehmensrechts befasst sind, sondern auch auf die einzelnen Juristinnen und Juristen. Gerade die jungen unter ihnen, die am Beginn ihres Berufswegs stehen, sollen angeregt werden, sich der VGR anzuschließen und an ihren Verhandlungen teilzunehmen: junge Rechtsanwälte, Richter und Beamte ebenso wie Universitäts- Assistenten und Doktoranden. Auf den Jahrestagungen sollen sie mit erfahrenen Berufsangehörigen aus Praxis und Wissenschaft zusammentreffen und sich untereinander austauschen können.
Hierauf sind die eintägigen Jahrestreffen zugeschnitten. Diese werden ganz bewusst nicht unter ein fachliches Oberthema gestellt, sondern sollen die verschiedenen Bereiche des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts und der Unternehmenspraxis, neue Gesetze ebenso wie traditionelle Rechtsinstitute, große börsennotierte und kleinere inhabergeführte Unternehmen sowie Rechtsfragen de lege ferenda und de lege lata abdecken. Entsprechend bunt ist der Strauß an Themen unserer Jahrestagungen. Sie beginnen typischerweise mit einem aktuellen Überblick über die Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH und behandeln dann in vier bis fünf weiteren Referaten unterschiedliche Themen aus den verschiedenen Rechtsgebieten. Ziel ist es, allen in der Unternehmensrechtspraxis Tätigen einen Überblick über wichtige neue Entwicklungen und Anregungen zu praxisrelevanten Fragestellungen zu geben. Dabei sollen gerade auch jüngere Kolleginnen und Kollegen zu mit aktiven Beiträgen zu Wort kommen.
Außerhalb der Jahrestagungen betätigt sich die VGR rechtspolitisch, indem sie sich an Konsultationen zu Gesetzgebungsvorhaben oder Überarbeitungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beteiligt oder unabhängig von solchen externen Anlässen rechtspolitisch Vorschläge zur Diskussion stellt. Eine Übersicht über die von der VGR erstellten und typischerweise in der Zeitschrift Die Aktiengesellschaft veröffentlichten Stellungnahmen finden sich unter Publikationen – Stellungnahmen.
Schließlich hat sich die VGR zum Ziel gesetzt, junge ausländische Wissenschaftler, die sich mit dem deutschen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht befassen, durch die Vergabe von Stipendien und Einladungen zu Forschungsaufenthalten in Deutschland zu unterstützen (hierzu näher unter Stipendien).
Für den Vorstand der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung
Prof. Dr. Jochen Vetter